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Sind Arbeitnehmer bei Ausflügen unfallversichert oder greift hier der Schutz nicht?

Jetzt zur Weihnachtszeit kommt es ja durchaus dazu, dass man zusammen mit den Kollegen einen Ausflug macht, zum Beispiel auf einen Weihnachtsmarkt. Wie sieht das aber mit dem Unfallversicherungsschutz aus? Sind Arbeitnehmer bei Ausflügen auch unfallversichert oder greift hier der Schutz nicht?

Antwort

Handelt es sich bei einem Ausflug um einen betrieblich organisierten Ausflug von dem Arbeitgeber, so greift auch hier der Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Unfallversicherung. Es muss sich aber um einen reinen betrieblichen Ausflug handeln und darf nicht nur ein Ausflug unter Kollegen sein. Sollte also einem Arbeitnehmer während eines betrieblichen Ausflugs (Unternehmung) ein Unfall passieren, leistet die Gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings können Arbeitnehmer durchaus damit rechnen, dass die Gesetzliche Unfallversicherung genau prüfen wird, ob sich der Unfall während des betrieblichen Ausflugs ereignet hat. Bleiben Arbeitnehmer nach dem eigentlichen betrieblichen Ausflug noch in einer Kneipe und passiert dann ein Unfall, dürfte die Gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr leisten.

 

Sollte sich bei dem Ausflug nur um eine Verabredung von Kollegen untereinander handeln, so wird hierfür eine Private Unfallversicherung benötigt. Nur diese bietet eine Unfallversicherungsschutz innerhalb der Freizeit.
 

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