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Greift der Schutz einer Vollkaskoversicherung direkt nach Vertragsabschluss?

Ohne eine Vollkaskoversicherung sollte wohl ein Neuwagen oder Jahreswagen gefahren werden. Wenn ein entsprechendes Auto gerade erst versichert wurde, wie sieht das dann mit dem Versicherungsschutz aus? Greift der Schutz einer Vollkaskoversicherung direkt nach Vertragsabschluss? Auch dann schon, wenn der Versicherungsbeitrag noch nicht überwiesen bzw. abgebucht und der Versicherte die Police noch nicht in der Hand hält? Oder sollten Kunden erst darauf warten bis die Vollkaskoversicherung bezahlt ist und dann erst mit dem neuen Auto fahren?

Antwort

Ob und wann der Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung greift, hängt ein wenig von den vereinbarten Bedingungen ab. Wurde mit der Versicherung eine vorläufige Deckungszusage vereinbart oder sieht die Vollkaskoversicherung einen sofortigen Schutz vor, dann besteht natürlich sofortiger Versicherungsschutz. Allerdings empfiehlt es sich für Versicherte natürlich unverzüglich den Versicherungsbeitrag zu überweisen. Sollte die Vollkaskoversicherung den Beitrag vom Konto einziehen, kann es hilfreich sein, kurz bei der Versicherung anzurufen und den Schutz mit dem Versicherer abzustimmen.

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