style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Sollte man als Brillenträger eine entsprechende Krankenzusatzversicherung abschließen?

Als Versicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung muss man als Brillenträger damit leben, dass die Kosten für eine Brille selbst zu tragen sind. Dadurch kommen in einigen Jahren doch viele Hundert Euro an Kosten zusammen. Kosten welche sich aber mit einer Zusatzversicherung auffangen lassen, was zumindest die Angebote immer so aussagen. Aber wie sinnvoll ist das wirklich? Sollte man als Brillenträger eine entsprechende Krankenzusatzversicherung abschließen? Oder lohnt sich ein solcher Schutz nicht?

Antwort

Die Definition von einer Krankenzusatzversicherung ist leider sehr ungenau bestimmt. Ist hiermit eine reine Brillenversicherung gemeint, so empfiehlt es sich für Interessenten die versicherten Leistungen ins Verhältnis zu dem zahlenden Beitrag zu stellen. Teilweise verlangen diese Tarife einen monatlichen Beitrag von 10 Euro und zahlen dann alle zwei Jahre einen Brillenzuschuss von beispielsweise 240 Euro. Unterm Strich handelt es sich dabei also eher um einen schlecht verzinsten Sparvertrag (auch wenn hier teilweise Risikoabsicherungen wie z.B. ein Kostenzuschuss für eine Augen-OP enthalten ist – den es aber nur bei einer besonders starken Verschlechterung der Sehkraft gibt).

 

Etwas anders sieht dies jedoch bei einer Privaten Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich aus. Diese Tarife sehen zum Beispiel eine Kostenerstattung für Behandlungen beim Heilpraktiker und erstatten die Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel. Eben diese Krankenzusatzversicherungen sehen oft auch eine Kostenerstattung für Sehhilfen vor. Hier beschränkt sich zwar die Leistung ebenfalls auf 150 bis 200 Euro alle zwei bis drei Jahre, dafür erhalten Versicherte aber auch noch andere Leistungen. Das kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise Behandlungen von einem Heilpraktiker gewünscht sind.

 

 

Ein Angebot für eine Brillenversicherung sollte genau im Hinblick auf die Leistungen und den Zahlbeitrag überprüft werden. Oft lohnen sich die Angebote nicht, weshalb es sich als Brillenträger lohnen kann jeden Monat etwas auf einem Sparkonto zurück zu legen. Kommt dann die nächste Brillenrechnung ist mit diesem Sparbetrag entweder die ganze Brille oder schon mal ein großer Rechnungsteil abgedeckt. Sollen aber auch andere ambulante Bereiche versichert sein, kann sich eine gute Private Krankenzusatzversicherung lohnen.

 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder