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Sollte vor dem Hintergrund des Nachwuchses ein Wechsel in die GKV erfolgen?

In wenigen Monaten wird das Studium beendet und es folgt der Schritt in die Arbeitswelt. Zuvor findet allerdings noch die Hochzeit mit dem Verlobten statt. In dem Zusammenhang der Familienplanung stellte sich nun die Frage bezüglich der besseren Krankenversicherung. So sind momentan beide in der Privaten Krankenversicherung abgesichert. Da aber beide Kinder wünschen, soll der Nachwuchs in einigen Jahren kommen. Sollte vor dem Hintergrund des Nachwuchses ein Wechsel in die GKV erfolgen? Also mit Beginn des Arbeitsverhältnisses? Immerhin bietet die Gesetzliche Krankenversicherung eine beitragsfreie Familienversicherung für die Kinder und mögliche Beitragssteigerungen in der PKV könnten auch umgangen werden.

Antwort

Ob ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wichtig ist aber erst mal zu prüfen welche Möglichkeiten überhaupt bestehen. Handelt es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und liegt das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, so bleibt nichts anderes übrig als in die GKV zu wechseln. Dies wäre in dieser Situation Pflicht. Nur wenn das Einkommen über der JAEG liegt, steht es zur Auswahl ob PKV oder GKV versichert.

Ob die Familie aber wirklich spart wenn einer in die GKV wechselt, bleibt weiterhin fraglich. Die Kinder werden bei dem Elternteil versichert welcher das höchste Einkommen hat. Bleibt der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV, so müssen die Kinder auch in der Privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Nur wenn das Einkommen des anderen Elternteils niedriger ist, können die Kinder beitragsfrei familienversichert werden.

 

Zu Guter Letzt sollte wirklich gut darüber nachgedacht werden, ob ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung wirklich so günstig ist. Auch diese hat in den letzten Jahren massive Beitragssteigerungen (auch versteckt in Form von Zuzahlungen oder Leistungskürzungen) hinnehmen müssen. Auch gibt es kaum eine einfachere Möglichkeit in der Privaten Krankenversicherung abgesichert zu sein, als schon als Kind. Sollte es eventuell doch in Betracht kommen die Kinder privat zu versichern, sollte hier dringend die 2 Monate umfassende Frist beachtet werden. Denn innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt besteht für den Versicherer bei dem ein Elternteil versichert ist, ein Kontrahierungszwang und alle möglichen Erkrankungen des Nachwuchses, sind automatisch mitversichert. (Gilt nur bei der gleichen Versicherung des Elternteils und im gleichen Leistungsumfang.) In jedem Fall empfiehlt es sich in dieser Situation eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.
 

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