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Muss mit Erhalt des Jagdscheins eine Meldung an die Versicherungen erfolgen?

Es wird immer wieder darüber geschrieben, dass Menschen welche einen Extrem Sport ausüben, diesen Ihren Versicherungen melden müssen. So zum Beispiel wenn jemand Fallschirm springt oder Rennen fährt. Wie sieht das hier als Jäger aus? Muss mit Erhalt des Jagdscheins eine Meldung an die Versicherungen erfolgen? Oder interessiert es die Versicherer nicht, ob jemand jagt?

Antwort

Ob und in wie fern Versicherte Ihre Tätigkeit als Jäger Ihren Versicherungen melden müssen, lässt sich nicht pauschal sagen, wird allerdings in dem Bedingungswerken näher definiert. Berücksichtigen müssen Versicherte auf jeden Fall, dass es teilweise als Obliegenheitsverletzung ausgelegt wird, wenn Versicherte bestimmte Informationen Ihrer Versicherung vorenthalten. Verstößt ein Versicherten gegen seine Obliegenheit, kann dies zu einer eingeschränkten Leistung der Versicherung führen. Dies kommt aber eigentlich nur bei Versicherungen in Frage bei denen die Jagd eine Gefahrenerhöhung herbeiführen kann. Dazu dürften insbesondere die Risikolebensversicherung und Private Berufsunfähigkeitsversicherung zählen. Auch eine Private Krankversicherung sollte über die Jagd informiert werden.

Hier gilt es für Versicherte in jedem Fall lieber einmal die Versicherung unnötig informiert, als in einem Schadenfall keine oder nur eine gekürzte Leistung zu riskieren.

 

Was in jedem Fall benötigt wird ist eine Jagdhaftpflichtversicherung (was aber eigentlich im Unterricht für den Jagdschein gelehrt werden sollte). Hier sollten Versicherte auf eine leistungsstarke Haftpflicht achten mit einer ausreichend hohen Deckungssumme.
 

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