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Welche Versicherung haftet wenn ein Fremder mit meinem Auto fährt?

Jemand verleiht sein Auto. Derjenige der sich das Auto ausleiht ist nicht als weiterer Fahrer bei der Kfz Versicherung eingetragen. Was passiert denn nun wenn diese Person einen Unfall mit dem Auto verursacht? Welche Versicherung bezahlt diesen Schaden? Kommt dafür die Private Haftpflichtversicherung des Fahrers auf, oder reguliert diese die Kfz Versicherung des Halters?

Antwort

In einem Fall wie dem hier beschriebenen verhält es sich wie folgt. Zunächst einmal muss geklärt werden, ob der Fahrer das Fahrzeug berechtigt oder unberechtigt gefahren hat. In diesem Fall wurde das Fahrzeug verliehen. Der Fahrer wurde also vom Fahrzeughalter dazu berechtigt das Fahrzeug zu nutzen. Geschieht in diesem Fall ein Unfall, muss die Versicherung des Fahrzeugs haften, dessen Fahrer den Unfall verschuldet hat. Wird jemand also unverschuldet in einen Unfall verwickelt, muss natürlich der Andere den Schaden regulieren. Ist der Fall andersherum und der Fahrer wurde durch den, nicht in der Versicherung eingetragenen, Fahrer verursacht, so zahlt eben die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Versicherungen bieten jedenfalls an den Schaden zu regulieren. In einem solchen Fall muss vom Versicherungsnehmer allerdings in der Regel die Gebühr rückwirkend gezahlt werden, die fällig geworden wäre, wenn der Beliehene zum letztmöglichen Zeitpunkt mit als Fahrer eingetragen und somit versichert worden wäre. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt allerdings nur für Schäden an Dritten auf. Für Schäden am eigenen Auto muss sich der Fahrzeughalter an die Kfz-Kasko Versicherung wenden.

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