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Welche Versicherung haftet wenn ein gefällter Baum ein parkendes Auto beschädigt

Wenn ein Baum von einer Privatperson gefällt wird, und dabei sehr unglücklich zu Boden fällt. Ein Ast des Baumes trifft einen in der Nähe abgestellten PKW-Anhänger und beschädigt diesen. Welche Versicherung kommt für den dort entstandenen Schaden auf? Übernimmt das überhaupt eine Versicherung?

Antwort

Gehört der besagte Anhänger nicht dem Schadensverursacher so wird dessen private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Aber nur in dem Fall, dass es sich bei der Arbeit um eine Gefälligkeit und nicht etwa um einen Auftrag handelte. Arbeiten auf fremden Grundstücken werden auch nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Selbst wenn es sich dabei um ein Grundstück handelt, dass dem Baumfäller zwar gehört, auf dem aber nicht dessen privates Wohnhaus steht. In einem solchen Fall müsste die Grundstückhaftpflicht den Schaden regulieren. Haben die Arbeiten aus einem Auftrag heraus stattgefunden, so müsste die sogenannte Auftraggeberhaftung ziehen.


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