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Welche Versicherung kommt für einen Diebstahl in der Schule auf?

Jemand soll zum Unterricht in der Schule seinen Mp3-Player mitbringen. Dies geschieht auf Bitten des Lehrers. Bei dem Mp3-Player handelt es sich um einen iPod-Touch, also ein hochwertiges und relativ teures Gerät. Wird dieser nun aus einem verschlossenen Klassenzimmer heraus gestohlen, kommt für diesen Schaden dann eine Versicherung auf? An wen muss sich der Geschädigte in einem solchen Fall wenden? An eine eigene Versicherung oder an die der Schule? Und welche Versicherung genau kommt in einem solchen Fall in Frage? Die private Haftpflicht?

Antwort

In einem solchen Fall wird die private Haftpflichtversicherung sicherlich nicht zahlen, schon gar nicht die eigene. Eine private Haftpflichtversicherung sichert ja immer solche Schäden ab, die man an Dritten verursacht. Und das auch nur wenn diese aus Versehen geschehen sind. Bei den eigenen Versicherungen in Frage kommen würde aber hier die Hausratversicherung. In sofern der iPod-Touch zum Hausrat gehört, ist dieser auch über die Außenversicherung abgesichert. Zur Regulierung muss allerdings ein versicherter Schaden bestehen. Versichert sind Gegenstände bei der Hausratversicherung, wenn sie durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub entwendet wurden. Raub liegt in diesem speziellen Fall nicht vor, da es sich bei Raub um eine gewalttätige Entwendung handeln würde. Einbruchdiebstahl scheint schon vorzuliegen, da der Klassenraum ja verschlossen war. In einem solchen Fall müsste allerdings ein Polizeibericht über den Einbruchdiebstahl bei der Versicherung vorgelegt werden.

Es gibt allerdings auch noch andere Möglichkeiten. Viele Schulen haben eine eigene Versicherung die solche Schäden abdeckt, wenn nicht die Schule, dann vielleicht zumindest der Träger der Einrichtung, also beispielsweise die Stadt. Man kann sich also auch zunächst einmal an die Leitung der Schule, beziehungsweise an einen Lehrer wenden, um Gewissheit zu bekommen.

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