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Welche Versicherung kommt für einen Wasserschaden durch ein Nachbarhaus auf?

In einem Reihenhaus hat eine Partei einen Wasser- und daraus resultierenden Schimmelschaden. Dieser Schaden entstand durch einen falsches Verlegen von Fliesen in dem daran angrenzenden Nachbarhaus in deren Badezimmer. Wer ist nun für die Regulierung dieses Schadens verantwortlich. Gibt es eine Versicherung die solche Schäden abdeckt? Wenn ja, an welche Versicherung muss man sich in einem solchen Fall wenden? Welche Partei muss sich um die Regulierung des Schadens bemühen?

Antwort

In Versicherungsangelegenheiten gibt es immer eine Faustregel. Wer den Schaden verursacht, der hat ihn auch zu melden. Diese Regel gilt im Grunde immer. In diesem Fall ist das Ganze allerdings ein wenig differenzierter zu betrachten. Resultiert der Schimmel aus einem Fehler der im Haus der Nachbarn entstanden ist, sind diese zunächst einmal auch zu Verantwortung zu ziehen. Weiter zu differenzieren ist noch in den Fällen, dass es sich bei dem verursachenden Gebäude um einen Mietsache handelt oder um Eigentum. Es wird in jedem Fall der Eigentümer des Gebäudes, und nicht dessen Bewohner, zur Verantwortung gezogen, alles weitere kann dieser in die Wege leiten. Handelt es sich bei dem Beschädigten Haus um eine Mietsache, so kann auch hier der Vermieter mit dem Problem konfrontiert werden und hat sich um dessen Lösung, also auch um die Diskussionen mit den Nachbarn etc. zu kümmern. Bei einer Vermietung übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Vermieters die Schadenregulierung. Teilweise umfasst der Versicherungsschutz einer Privaten Haftpflichtversicherung auch die Leistungen einer Grundbesitzerhaftpflicht bzw. Hausbesitzerhaftpflichtversicherung. In einem solchen Fall würde dann die Private Haftpflichtversicherung des Vermieters den Schaden übernehmen.

Sollten die Fliesen von einem Handwerker verlegt worden sein, und dies ist nachweislich falsch durch den Handwerker erfolgt, sollte dies bei diesem auch Reklamiert werden. Gegebenenfalls hat er auch den entstandenen Schaden zu verantworten und seine Betriebshaftpflichtversicherung reguliert den Schaden.


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