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Wie lange bezahlt die Gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld?

Wenn ein Arbeitnehmer längere Zeit arbeitsunfähig wird, so bekommt er von der Gesetzlichen Krankenkasse ja ein Krankengeld. Da dieses Geld immerhin sein Lebensunterhalt finanziert ist dies natürlich entsprechend wichtig. Wie lange aber bezahlt die Gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld? Gibt es dieses unbegrenzt oder fällt dieses irgendwann einfach weg?

Antwort

Arbeitnehmer erhalten bei einer Arbeitsunfähigkeit erst einmal 6 Wochen Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Erst ab dem 43. Tag greift dann das Krankengeld von einer Gesetzlichen Krankenkasse. Diese bezahlt das Krankengeld nicht unbegrenzt. Nach 72 Wochen endet die Zahlung des Krankengelds. Sollte der Arbeitnehmer dann aber immer noch arbeitsunfähig sein, so wird die Gesetzliche Krankenkasse den Versicherten an die Gesetzliche Rentenversicherung "übergeben". Ab diesem Zeitpunkt wird ein Versicherter eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen müssen. Diese stellt dann die weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung, um den Lebensunterhalt bezahlen zu können.

 

Bedenken sollten Versicherte allerdings, dass das Gesetzliche Krankengeld nicht der Höhe des Nettolohns entspricht. Grundsätzlich fällt dies schon mal geringer aus (90% vom Netto, max. 70% vom Brutto). Hier kann schon eine finanzielle Lücke von mehreren Hundert Euro entstehen. Daher empfiehlt es sich diese Lücke mit einer Krankentagegeldversicherung aufzufangen.

Müssen Versicherte eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen, so sieht die finanzielle Situation noch schlimmer aus. Selbst die vollständige Erwerbsminderungsrente kann nicht den gewohnten Lebensstandart finanzieren (diese entspricht im Schnitt etwa 34% des Bruttos). Aus diesem Grund sollten alle Arbeitnehmer unbedingt eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese bezahlt eine vereinbarte Rente aus, sobald ein Versicherter zu 50% berufsunfähig ist.
 

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