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Wird eine Bauherrenhaftpflichtversicherung trotz der Bau- Berufsgenossenschaft benötigt?

Sobald der Bau des eigenen Hauses ansteht, wird den Eigentümern immer zum Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung geraten. Wie sieht das aber nun aus, wenn der Bau der Immobilie durch eine Firma vorgenommen wird? Hier müssten die Handwerker doch über Ihr Unternehmen versicherte sein. Außerdem können Bauherren Ihre helfenden Freunde bei der Bau- Berufsgenossenschaft versichern. Wird hier wirklich noch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung trotz der Bau- Berufsgenossenschaft benötigt?

Antwort

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung versicherte nicht nur und ausschließlich das Risiko von verletzten Arbeitern, sondern auch die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn. Als Inhaber der Baustelle muss er seiner Sicherungspflicht nachkommen. Hierzu gehört es die Bevölkerung vor den Gefahren welche durch die Baustelle ausgehen, zu schützen. Gemeint ist hiermit zum Beispiel die sachgerechte Lagerung von Baumaterial oder die Aufstellung eines Bauzaunes, damit Kinder nicht auf der gefährlichen Baustelle spielen. Sollte es hierdurch einmal zu einem Schaden kommen und jemand anderes meldet einen Schadenersatzanspruch an, so greift hier die Bauherrenhaftpflichtversicherung und ersetzt bei einer berechtigen Forderung den Schaden.

Genau hier ist auch die Trennung zu sehen. Die verletzten Kinder welche auf der Baustelle spielen weil diese nicht ausreichend gesichert wurde, sind nicht über die Bau- Berufsgenossenschaft versichert. Hier kann nur eine Bauherrenhaftpflichtversicherung finanziellen Schutz bieten. Verletzt sich hingegen ein Helfer auf der Baustelle, dann leistet die Bau-BG.

 

Im Grunde empfiehlt es sich für Bauherren sowohl den Beitrag zur Bau Berufsgenossenschaft zu leisten, als auch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zumal der Beitrag für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht allzu hoch ausfällt. Wie immer kann sich hier ein umfangreicher Versicherungsvergleich für Versicherte lohnen.
 

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