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Wird eine Hausratversicherung bei einer Untermiete eines Zimmers benötigt?

Viele Menschen nehmen eine Arbeitsstelle einige Hundert Kilometer von Ihrem eigentlichen Zuhause an. Um diesen Weg dann natürlich nicht jeden Tag fahren zu müssen, lohnt es sich in der Nähe der Arbeit eine Wohnung anzumieten. Wie sieht das mit dem Versicherungsschutz aus wenn jemand nur ein Zimmer zur Untermiete nimmt? Wird eine Hausratversicherung bei einer Untermieter eines Zimmers benötigt? Oder greift hier der Versicherungsschutz durch die bestehende Hausrat in der eigentlichen Wohnung?

Antwort

Sollte bereits für das Zuhause eine Hausratversicherung bestehen, so gilt dessen Versicherungsschutz nur für den in der Police versicherten Ort und Wohnung. Dementsprechend gibt es keinen automatischen Versicherungsschutz für ein Zimmer welches zur Untermiete bewohnt wird - sofern dieses selbst eingerichtet wird. Dies gilt allerdings nicht, wenn das Zimmer schon voll ausgestattet angemietet wird. Zieht der Versicherungsnehmer also nur mit seiner Kleidung und ein paar weiteren Sachen in dieses Zimmer und nimmt diese Sachen regelmäßig wieder mit, so könnte dies durchaus durch die Außenversicherung der bestehenden Hausratversicherung mitversichert sein. Hier empfiehlt es sich mit der eigenen Versicherung zu telefonieren und diese Frage zu klären.
 

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