style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Zahlt eine Versicherung für einen Lackschaden durch ein umgekipptes Kinderfahrrad?

Manchmal stellen andere Menschen Ihre Fahrräder recht nahe an einem Auto ab bzw. die Fahrradständer befinden sich in der Nähe von parkenden Autos. Wenn nun ein Kinderfahrrad (oder eigentlich irgendein Fahrrad) umkippt und einen entsprechenden Schaden im Lack des eines parkenden Autos hinterlässt. Wie sieht das hier mit einem möglichen Versicherungsschutz aus? Zahlt eine Versicherung für einen Lackschaden durch ein umgekipptes Kinderfahrrad? Oder muss der Besitzer des Fahrzeugs hier den Schaden selbst zahlen?

Antwort

Diese Situationen sind wirklich unangenehm und für Besitzer des Fahrzeugs eine teure Angelegenheit. Denn hier zahlt keine Versicherung des Besitzers des Fahrrads, zumindest wenn das Fahrrad nicht unsicher abgestellt wurde. Dies ist bei einem Fahrradständer schon mal eher nicht der Fall. Bei einem Kinderfahrrad kommt noch hinzu, dass Kinder unter 7 Jahr als deliktunfähig zu sehen sind. Das bedeutet, Kinder unter 7 Jahre können keinen Schaden verursachen für den Sie auch haften müssen.

In dieser Situation bleibt den Besitzern des Autos oder Fahrzeugs nichts anderes über, als den Lackschaden selbst zu bezahlen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit diesen über die Vollkaskoversicherung reparieren zu lassen. Allerdings führt dies zum Verlust von SF Klassen, was den Beitrag für die Vollkaskoversicherung erhöht. Ob es sich also lohnt einen Lackschaden über die Vollkaskoversicherung abwickeln zu lassen, müsste einmal genau durchgerechnet werden. In der Regel lohnt sich dies für Versicherte nicht.
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder