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Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung für Freie Journalisten

Freie Journalisten besitzen in Deutschland den Status als Freiberufler. Trotz einer selbstständigen Arbeit, besteht allerdings für freie Journalisten eine Sozialversicherungspflicht. Dazu hat der deutsche Gesetzgeber in Deutschland, die so genannte Künstlersozialkasse eingerichtet. Hier werden die Beiträge und Leistungsansprüche der freien Journalisten verwaltet und abgewickelt.




Versicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Freie Journalisten müssen auch Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen. Sie erwerben dadurch aber auch Ansprüche auf eine Regelaltersrente. Ein Vorteil von den freien Journalisten besteht darin, dass diese nur den normalen Arbeitnehmeranteil bezahlen müssen. Folglich nur die Hälfte des normal, zu zahlenden Beitrags. Den anderen Teil des Beitrags, übernimmt die Künstlersozialkasse für die freien Journalisten.
Die Zuschüsse der Künstlersozialkasse finanziert zum Teil der Bund und die Kasse selbst, durch die so genannten Künstlersozialabgabe. Diese besondere Abgabe wird auf den Rechnungsbetrag der Journalisten zugerechnet und automatisch von den Auftraggebern, an die Künstlersozialkasse angeführt.



Zur Berechnung des Beitrags, müssen alle Freien Journalisten einmal im Jahr einschätzen, wie hoch Ihre Einnahmen im Folgejahr sein werden. Anhand dieser Einschätzung ermittelt dann die Künstlersozialkasse den Beitrag.






Mindestens 3.9000 Euro Einnahmen

Die Künstlersozialkasse versichert nur freie Journalisten, die mehr als 3.900 Euro pro Jahr verdienen. Diese Grenze von 3.900 Euro gilt allerdings nicht für Berufsanfänger welche sich erst noch um eine regelmäßige Auftragslage kümmern müssen. Freie Journalisten die gerade erst anfangen, können auch 3 Jahre lang unterhalb der 3.900 Euro verdienen.
Zudem dürfen freie Journalisten nur eine weitere Person beschäftigen. Ansonsten entfällt die Versicherung über die Künstlersozialkasse. Eine Tätigkeit als Mini Jobber besitzt im Übrigen keinen Einfluss auf die Versicherung bei der Künstlersozialkasse.





Versorgungswerk der Presse

Journalisten die nicht von der Künstlersozialkasse versichert werden, haben die Möglichkeit sich über ein berufsständisches Versorgungswerk abzusichern. Für Journalisten wäre dies das Versorgungswerk der Presse. Dieses bietet zum Beispiel eine eigene Rentenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung an.


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