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Soziale Absicherung über die berufsständischen Versorgungswerke

Eine enge Auswahl an Personen die in bestimmten Berufen tätig sind über die so genannten berufsständischen Versorgungswerke sozialversichert. Zu diesen Berufen gehören kammerfähige freie Berufe wie zum Beispiel Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Notare, Wirtschaftsprüfer oder Psychologische Psychotherapeuten. Darüber hinaus gibt es auch noch das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen, welches aber einen Sonderstatus besitzt da der Beruf als Politiker kein Kammerberuf ist.



Absicherung der berufsständischen Versorgungswerke

Die berufsständischen Versorgungswerke übernehmen für Ihre Mitglieder die Aufgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung und eine Altersvorsorge und besitzen ein kapital finanziertes Rentensystem. Neben einer Regelaltersrente bietet ein berufsständisches Versorgungswerk auch eine Hinterbliebenen Absicherung und eine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Wie hoch die einzelnen Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke im einzelnen sind, hängt von den eingezahlten Beiträgen der Mitglieder ab. (Dies ähnelt dem Leistungsumfang der Gesetzlichen Rentenversicherung.)



Beiträge zu den Versorgungswerken

Grundsätzlich verwalten sich die Versorgungswerke selbstständig und erheben nach Ihren eigenen Ordnungen, Beiträge. Diese richten sich wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung nach der Höhe des Einkommens. Allerdings arbeiten die Versorgungswerke sozusagen nach dem Solidaritätsprinzip. So führen die Versorgungswerke bei Ihren Mitgliedern keine Gesundheitsprüfungen durch (z.B. typisch für eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung) oder erheben Risikozuschläge. Auch müssen Mitglieder der Versorgungswerke mit keinen Ausschlüssen rechnen. Ein weiterer Vorteil besteht auch darin, dass es keine Wartezeiten gibt.



Besonderer Vorteil in der Berufsunfähigkeitsabsicherung

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung über die Versorgungswerke besitzen einen sehr großen Vorteil. Denn durch die Ordnung der Versorgungswerke müssen die Mitglieder nicht mit größeren Nachteilen rechnen. Wie bereits genannt besitzen die Versorgungswerke keine Gesundheitsprüfung oder Ausschlüsse. Sollten bereits Vorerkrankungen vorhanden sein, sind diese trotzdem in der Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Wird ein Mitglied eher früh berufsunfähig leistet das Versorgungswerk eine Rente so, als hätte das Mitglied bis zu einem späteren Zeitpunkt Beiträge eingezahlt (Je nach Versorgungswerk zum Beispiel bis zum 55. oder 60. Lebensjahr). Zusätzlich zahlen die Versorgungswerke für berufsunfähige Mitglieder mit minderjährigen Kindern, einen Zuschuss zur Absicherung des Kindes.


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