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Betriebliche Altersvorsorge für Minijobber

Viele Arbeitgeber in Deutschland beschäftigen einen oder mehrere Minijobber. Wollen jedoch Arbeitgeber Ihren geringfügig Beschäftigten eine Gehaltserhöhung oder einen Bonus zukommen lassen gestaltet sich dieses als sehr schwer. Denn zahlt der Arbeitgeber mehr als 400 Euro im Monat aus, fällt der Angestellte aus der Minijobber- Regelung raus. Dann müssen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber mit finanziellen Nachteilen rechnen. Eine gute Möglichkeit wie Arbeitgeber Ihren geringfügig Beschäftigten eine „Bonus“ zukommen lassen können, besteht in dem Abschluss einer Betrieblichen Altersvorsorge für Minijobber. Dies hat auch den Vorteil, dass geringfügig Beschäftigte auch gleichzeitig etwas für Ihre Altersvorsorge machen.



Bei einer Betrieblichen Altersvorsorge zahlen Arbeitgeber Ihren Bonus oder Lohnzahlungen für weitere Beschäftigungsstunden, zum Beispiel in eine Direktversicherung einer Betrieblichen Altersvorsorge. Diese Beiträge sind Sozialabgaben- und Steuerfrei. Zudem zählen die Zahlungen der Betrieblichen Altersvorsorge nicht zum Lohnanspruch. Der Minijobber bleibt also trotz mehr Leistung Minijobber. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls von der Betrieblichen Altersvorsorge, da er einen Bonus auszahlen kann, ohne dass er mehr Sozialabgaben bezahlt. Zudem steht der Minijobber für wenige weitere Stunden in der Woche als Arbeitskraft zur Verfügung.


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