style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Direktversicherung in der Betrieblichen Altersvorsorge

Eine der gängigsten Durchführungs- wege der Betrieblichen Altersvorsorge besteht mit einer Direktversicherung. Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung, welche der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Dabei setzt sich der Arbeitgeber bei der Direktversicherung als Beitragszahler und Versicherungs- nehmer ein. Der Arbeitnehmer wird bei der Direktversicherung als versicherte Person und als Bezugsberechtigter eingetragen.

Die Vorteile der Direktversicherung

Die Direktversicherung als Möglichkeit der Betrieblichen Altersvorsorge besitzt einige klare Vorteile. Zum einen garantiert die Direktversicherung Ihre Leistungen (wie zum Beispiel eine Rente oder eine Hinterbliebenenrente), was den Arbeitgeber freuen dürfte. Arbeitgeber besitzen mit der Verwendung der Direktversicherung kein Risiko mehr, dass Sie für die versprochenen Leistungen der Betrieblichen Altersvorsorge aufkommen müssen. Für Arbeitnehmer hat die Direktversicherung den Vorteil, dass diese bei einem Arbeitgeberwechsel ohne größere Umstände übertragen oder gegebenenfalls privat weitergeführt werden kann.



Rente der Direktversicherung voll steuerpflichtig

In der Ansparphase sind die Beiträge zur Direktversicherung als Betriebliche Altersvorsorge, bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungs- und steuerfrei. In der Auszahlungsphase muss aber die monatliche Rente mit dem dann individuellen Steuersatz, voll versteuert werden.




style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder