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Direktzusage in der Betrieblichen Altersvorsorge

Die Direktzusage ist eine Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge. Wählt der Arbeitgeber die Direktzusage für die betriebliche Altersvorsorge, so muss der Arbeitgeber selbst dafür Sorge tragen, dass die dem Arbeitnehmer zugesicherten Leistungen (z.B. eine Rente), zum späteren Zeitpunkt auch erbracht werden. Dabei verzichtet der Arbeitgeber mit der Direktzusage auf die Verwendung von externen Lösungen wie beispielsweise eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung.




Rückdeckungsversicherung Absicherung der Leistung
Die Direktzusage besitzt natürlich ein gewisses Risiko für den Arbeitgeber, da er für die zugesicherten Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge auch aufkommen muss. Auch wenn das Unternehmen des Arbeitgeber einmal nicht zahlungsfähig ist, muss die zugesicherte Leistung trotzdem erbracht werden. Aus diesem Grund schließen viele Arbeitgeber bei Nutzung der Direktzusage, eine Rückdeckungsversicherung (ähnlich einer Lebensversicherung) ab.





Vorteil einer Direktzusage für die Betriebliche Altersvorsorge
Der große Vorteil der Direktzusage besteht in der Möglichkeit, die Mittel für die Betriebliche Altersvorsorge so anzulegen, wie es der Arbeitgeber für richtig erachtet. Bei der Anlageform, bleibt der Arbeitgeber frei und kann selbst entscheiden in was und wie er investieren möchte. Zudem bleiben die Mittel für die Direktzusage als Betriebliche Altersvorsorge in dem Unternehmen selbst, welches zur Liquidität des Unternehmens beiträgt.







Schutz im Falle einer Insolvenz - PSVaG
Der Arbeitgeber muss auch im Falle einer Insolvenz, weiterhin dem Arbeitnehmer die zugesicherten Leistungen erbringen. Aus diesem Grund sollten Arbeitgeber auch für die Direktzusage der Betrieblichen Altersvorsorge dem Pensions- Sicherungs- Verein auf Gegenseitigkeit – kurz PSVaG beitreten. Der PSVaG übernimmt im Falle einer Insolvenz die ausstehende Leistungen welche an die Arbeitnehmer zu erbringen sind.


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