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Die Beamtenversorgung bei einer Dienstunfähigkeit

Laut Statistik wird jede vierte, in Deutschland tätige Person berufsunfähig. Darunter fallen auch viele Beamte. Jedoch genießen Beamte in Deutschland eine von den Arbeitnehmer gesonderte Absicherung welche deutlich besser als, die der normalen Arbeitnehmer ist.
Grundsätzlich wird die Berufsunfähigkeit der Beamten als Dienstunfähigkeit bezeichnet. Zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit müssen sich alle Beamten von einem Amtsarzt untersuchen lassen. Bestätigt dieser eine dauerhafte Dienstunfähigkeit, erhalten Beamte ein Ruhegehalt oder werden unter Umständen in der Gesetzliche Rentenversicherung nachversichert und erhalten dementsprechende Bezüge. Grundsätzlich muss bei der Absicherung der Dienstunfähigkeit zwischen den Beamten auf Widerruf / Beamten auf Probe und den Beamten auf Lebenszeit unterschieden werden.



Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf

Beamte auf Probe oder Widerruf werden bei einer amtsärztlichen Bescheinigung, in der Gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Rentenversicherung überprüft dann die bestehenden Ansprüche des ehemaligen Beamten und zahlt entsprechend seiner „erworbenen“ Ansprüche eine Rente wegen Erwerbsminderung. Das Problem für Beamte auf Probe und Widerruf besteht darin, dass in der Regel durch eine Nachversicherung die Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt sind. Denn die Erwerbsminderungsrente erhalten nur Versichert welche mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese 5 Wartejahre können aber Beamte auf Probe und Widerruf, meist nicht erreichen.



Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit werden bei einer amtsärztlichen Bescheinigung über eine Dienstunfähigkeit, in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Es besteht ein Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts richten sich nach der „ruhegehaltsfähigen Dienstzeit“ und den „ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen“. Zudem müssen Beamte für jeden Monat das Sie vor dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand gehen, einen Abschlag von 0,3% auf Ihr Ruhegehalt hinnehmen. (Maximal jedoch 10,8% Abschlag.)
Es besteht für dienstunfähige Beamte auf Lebenszeit ein Mindest- Ruhegehalt in Höhe von 1.539,67 Euro. (Quelle: Bundesministerium des Innern www.bmi.bund.de „Tabelle West und Ost“) Die Zahlung des Ruhegehalts erfolgt bis zum 65. Lebensjahr des Beamten. Danach wird der Bezug auf ein Altersruhegehalt umgestellt.



Steuern auf das Ruhegehalt

Seit dem Jahr 2005 werden die Ruhegehälter schrittweise versteuert. So sollen die Ruhegehälter der Beamten mit den Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung, bis 2040 steuerlich gleichgestellt werden. So betrug der Versorgungsfreibetrag für Beamte im Jahr 2007 3.588 Euro. Bis zum Jahr 2040 fällt dieser Betrag auf 0 Euro, so das die Ruhegehälter voll versteuert werden müssen.


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