style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Nachgelagerte Besteuerung

Bei der Nachgelagerten Besteuerung handelt es sich um die Besteuerung von Rentenzahlungen, die in der Ansparphase steuerfrei gewesen sind und in der Auszahlungsphase voll versteuert werden müssen.



Nachgelagerte Besteuerung der Gesetzlichen Rentenversicherung
Die Nachgelagerte Besteuerung wird derzeit, schrittweise auf die Gesetzliche Rente angepasst. Es werden zwar die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung aus einem unversteuerten Einkommen abgeführt. Dennoch sind diese auf Grund des Sonderausgabenabzugs im Endeffekt steuerfrei.
Der Grund für die Einführung der Nachgelagerten Besteuerung bei der Gesetzlichen Rente, ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches die ungerechte Besteuerung zwischen Pension und Gesetzlicher Rente, für unrechtmäßig erklärt hat. Seit dem Jahr 2005 muss 50% der Gesetzlichen Rente versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil wird bis 2040 schrittweise angehoben, bis 2040 insgesamt 100% der Rente besteuert wird.


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder