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Bei welchem Elternteil wird das Kind versichert?

Zum Ende der Schwangerschaft versendet die Gesetzliche Krankenkasse ein Anschreiben zur Versicherung des Kindes. Da das Kind nun bald kommen soll, wird hier eine Entscheidung notwendig. Wie ist dies durchzuführen wenn ein Elternteil freiwillig und der andere Elternteil pflichtversichert? Bei welchem Elternteil wird das Kind versichert? Gibt es hier eine direkte Vorgabe bezüglich der Krankenversicherung des Kindes?

Antwort

Es besteht tatsächlich eine Vorgabe, wo der Nachwuchs krankenversichert wird. Normalerweise ist ein Kind bei dem Elternteil zu versichern, welcher das höhere Einkommen besitzt. In der geschilderten Situation spielt diese Regelung aber keine wirklich Rolle. Denn in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert. Eltern können sich hier also aussuchen, bei wem das Kind versichert wird. Meistens erfolgt die Versicherung des Kindes bei der Mutter, dass muss allerdings nicht sein.

Anders sähe dies bei einer Privaten Krankenversicherung aus. Hätte der privatversicherte Elternteil das höhere Einkommen, so müsste das Kind ebenfalls privat versichert werden. Dazu wäre eine eigene Police notwendig und Eltern müssen einen zusätzlichen Betrag zahlen.
 

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