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Wo wird ein Kind krankenversichert wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind?

In Deutschland existieren die Private und die Gesetzliche Krankenversicherung, wobei sich die Private Krankenversicherung nur an bestimmte Menschen richtet. Wie sieht es denn nun aus wenn Eltern sowohl in einer PKV als auch bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und diese nun ein Kind bekommen? Wo wird ein Kind krankenversichert wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind? Können sich Eltern dies aussuchen?

Antwort

Ist ein Elternteil privat versichert und der andere Elternteil in der Gesetzlichen Krankenversicherung, wünschen sich die meisten Familien, den Vorteil der kostenlosen Familienversicherung der GKV zu nutzen. Immerhin spart diese jede Menge Kosten ein. Allerdings können sich Eltern nicht aussuchen, wie das Kind versichert werden soll – zumindest bei verheirateten Eltern. Denn diese müssen prüfen welcher Elternteil das höhere Einkommen besitzt und bei diesem, muss auch das Kind krankenversichert werden. In der Regel verdient derjenige Elternteil mehr welcher privat versichert ist. Hier müssen die Eltern dann auch eine Private Krankenversicherung für Ihr Kind abschließen.

Lediglich nicht verheiratete Pärchen welche ein Kind bekommen, können sich aussuchen wo Sie Ihr Kind versichern möchten. Ihnen steht also auch die beitragsfreie Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Auswahl. Diese eigentliche Ungleichbehandlung wurde sogar mittlerweile mehrere Male vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und als rechtmäßig erklärt.

 

Sollten Eltern Ihr Kind privat versichern wollen oder müssen, empfiehlt es sich dies innerhalb kürzester Zeit nach der Geburt durchzuführen. Denn innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt des Kindes, besteht für den Versicherer des Elternteils ein Kontrahierungszwang. Mögliche Erkrankungen des Kindes sind so automatisch und im vollen Leistungsumfang bei einer Privaten Krankenversicherung mitversichert. So leicht und unkompliziert bekommt man sonst nie einen Schutz in der PKV. Dies gilt allerdings nur für einen Versicherungsschutz im gleichen Leistungsumfang (gleicher Tarif) wie der Elternteil besitzt. Für einen leistungsstärkeren Tarif gilt der Kontrahierungszwang nicht.

Auch brauchen Eltern eigentlich keine großen Sorgen zu haben. Viele Private Krankenversicherungen haben gute Tarife für Kinder welche auch bezahlbar sind. Und dafür erhält der Nachwuchs einen Premium- Krankenversicherungsschutz.
 

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