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Bekommt man Ersatz wenn nach einem Schaden eine Rückstufung bei der Vollkaskoversicherung erfolgt?

Wenn sich die gegnerische Kfz Versicherung nach einem Unfall erst einmal weigert einen Schaden zu regulieren, steht man als Geschädigter ziemlich blöd da. Insbesondere dann wenn man auf sein Auto angewiesen ist. Um dieser Situation zu entgehen, hat man als Geschädigter den Schaden über seine eigene Vollkaskoversicherung abgewickelt, was natürlich zu einer Rückstufung bei den SF Klassen der Vollkasko geführt hat. Nun will die gegnerische Kfz Versicherung aber doch den Schaden voll regulieren. Bekommt man Ersatz wenn nach einem Schaden eine Rückstufung bei der Vollkaskoversicherung erfolgt? Oder zahlt die Versicherung diesen Prämiennachteil nicht?

Antwort

Eigentlich gilt in Deutschland der Grundsatz, dass ein Geschädigter nach dem Unfall nicht schlechter stehen darf, als vor dem Unfall. Daher ist der Schadenverursacher zum vollständigen Schadenersatz verpflichtet. Auch wenn die Prämienerhöhung durch die Rückstufung der SF Klasse auf Grund des Unfalls passiert ist, so war der Geschädigte nicht verpflichtet seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Daher kann es passieren, dass die gegnerische Versicherung zwar die Kosten für den Schaden erstattet, nicht aber die Rückstufung der SF Klasse.

Allerdings kommt es hier auch ein wenig darauf an welchen Tarif ein Versicherter besitzt. Wenige Vollkaskoversicherungen bieten die Möglichkeit einen Schaden zurückzukaufen. Dies wäre in diesem Fall sehr hilfreich, da dann ein Schadenrückkauf erfolgen kann (durch die Leistung der gegnerischen Versicherung). Durch einen Schadenrückkauf erfolgt keine Erhöhung des Beitrags, da auch keine Abstufung bei der SF Klasse vorgenommen wird. 
 

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