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Bekommt man nach einem Wechsel in die GKV eine neue Brille erstattet?

Als Student kann man sich ja privat krankenversichern. Nach dem Studium und der Annahme einer Arbeitsstelle, muss man sich dann ja wieder gesetzlich versichern. Wenn man nun aus der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenversicherung wechselt und eine neue Brille braucht, wie sieht das dann aus? Bekommt man nach einem Wechsel in die GKV eine neue Brille erstattet? Oder muss man erst einige Monate versichert sein, um hier eine Erstattung zu bekommen?

Antwort

Die Gesetzliche Krankenversicherung sieht für Sehhilfen im Grunde keine Kostenerstattung mehr vor. Da hat der Wechsel von der Privaten in die Gesetzliche Krankenversicherung keine Auswirkung. Die GKV übernimmt nur noch bei Kindern und Jugendlichen eine Sehhilfe und das auch nur dann, wenn eine hohe Änderung der Dioptrien festzustellen ist. Für Erwachsene (alle Versicherte ab 18 Jahre) bezahlt die Gesetzliche Krankenversicherung nichts mehr für eine Sehhilfe, ob nun Brille oder Kontaktlinsen.

 

Versicherte die regelmäßig auf eine neue Sehhilfe angewiesen sind, empfiehlt sich unter Umständen der Abschluss einer Privaten Krankenzusatzversicherung mit Leistung für Sehhilfen. Es existieren auch reine Brillenversicherung bzw. Augenversicherungen die nur für Sehhilfen und eine mögliche Augen-Laser OP bezahlen. Allerdings sehen diese Zusatzversicherungen nur einen Zuschuss vor, dessen Höhe zwischen 80 und bis zu 300 Euro liegt. Auch zahlen diese Versicherungen nur in regelmäßigen Abständen von 2 bis 3 Jahren die Kosten für eine Sehhilfe.
 

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