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Benötigt eine Zahnzusatzversicherung das Bonusheft von Versicherten?

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten für eine regelmäßige Zahnvorsorge ein entsprechendes Bonusheft. Durch ein solches Bonusheft erhöht sich der gesetzliche Festzuschuss, zum Beispiel bei einem notwendigen Zahnersatz. Wie sieht das aber mit der Zahnzusatzversicherung aus. Benötigt auch eine Zahnzusatzversicherung das Bonusheft von den Versicherten? Oder erhalten Versicherte auch ohne ein Bonusheft die Erstattung von der Versicherung?

Antwort

Das Bonusheft besitzt nur für die Gesetzliche Krankenversicherung eine Relevanz und hat Auswirkung auf die Leistungshöhe der Krankenkasse. Bei einer Privaten Zahnzusatzversicherung hat ein Bonusheft keine Auswirkung auf die Leistung. Die Zahnzusatzversicherung erbringt gemäß des Bedingungswerk seine Leistung. Diese sind in der Regel bei allen Zahnzusatzversicherung unabhängig von den Vorstellungen der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Manche Private Zahnzusatzversicherungen machen Ihre Versicherten nur darauf aufmerksam, dass Sie durch ein lückenloses Bonusheft, den Eigenanteil bei einem Zahnersatz auf 0 Euro senken können. Dies geschieht durch die Tatsache das die Erstattung der Gesetzlichen Krankenkassen bei einem lückenlosen Bonusheft höher ausfällt und zusammen mit der Erstattung der Privaten Zahnzusatzversicherung, der Eigenanteil entfallen kann. Aber auf die grundsätzliche Leistung einer Zahnversicherung hat das Bonusheft der GKV keine Auswirkung.
 

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