style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Private Zahnzusatzversicherung

Eine der wichtigsten Privaten Krankenzusatzversicherungen ist die Zahnzusatzversicherung. Denn die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung haben im Bereich der Zahnbehandlung und Zahnersatz, stark abgenommen. Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlen zum Beispiel für einen Zahnersatz, nur noch einen Festzuschuss. Doch gerade ein professioneller Zahnersatz kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Nach Abzug des staatlichen Zuschusses müssen Sie die vollen Behandlungskosten selbst tragen. Mit einer Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich vor allzu hohen Selbstbeteiligungen und werden von dieser finanziell unterstützt.




Leistungen der Zahnzusatzversicherung:
Eine Private Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen bis zu 100% der Zahnersatzkosten und Kosten für eine Zahnbehandlung. Die Höhe der Erstattungen für den Zahnersatz und Zahnbehandlungen variieren allerdings von Tarif zu Tarif. Meist fängt die Erstattung bei etwa 70% an und kann dann bis zu 100% für Leistungen im Rahmen der Kassenleistungen erbringen. Für folgende Behandlungen erbringt die Private Zahnzusatzversicherung Leistungen:

  • Zahnbehandlung (z.B. Zahnreinigung)
  • Zahnersatz Kassenleistungen (z.B. Brücken, Prothesen)
  • Zahnersatz über Kassenleistungen hinaus (z.B. Onlays, Implantate)
  • Inlays
  • Kieferorthopädie





Leistungsstaffel Zahnzusatzversicherung:
Viele Zahnzusatzversicherungen begrenzen Ihre Leistungen in den ersten Versicherungsjahren und wenden eine Leistungsstaffel (wird auch als Summenbegrenzung bezeichnet) an. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer erhält in einem Versicherungsfall nicht die eigentlich abgeschlossene Leistungshöhe, sondern muss Kürzungen hinnehmen. Gute Private Zahnzusatzversicherungen verzichten auf eine Leistungsstaffel.





Wer sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Eine Private Zahnzusatzversicherung richtet sich grundlegend an alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung, da diese nicht mehr die vollen Kosten für den Zahnersatz übernimmt. Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung haben in der Regel schon einen ausreichenden Versicherungsschutz und benötigen daher keine Zahnzusatzversicherung.




style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder