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Besitzen Versicherte einer Rechtsschutzversicherung eine freie Anwaltswahl?

Wenn ein Versicherter einer Rechtsschutzversicherung einmal einen Anwalt beraucht. Wie ist dann das weitere vorgehen. Besitzen Versicherte einer Rechtsschutzversicherung eine freie Anwaltswahl? Oder gibt die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt vor, so dass sich Versicherte an diesen halten müssen?

Antwort

Eigentlich sieht das Allgemeine Bedingungswerk für eine Rechtsschutzversicherung eine freie Auswahl eines Anwalts vor. Versicherte dürfen sich also grundsätzlich schon selbst Ihren Anwalt aussuchen. Sobald die Rechtsschutzversicherung den Fall geprüft und Ihre Kostenübernahme bestätigt hat, bezahlt die Versicherung jeden Anwalt.

Aber auf Grund der sehr hohen Ausgaben im Bereich der Rechtsschutzversicherungen versuchen immer mehr Versicherungen, kostengünstigere Tarife auf den Markt zu bringen. Hier arbeiten die Rechtsschutzversicherungen zum Beispiel mit ausgewählten Rechtsanwälten zusammen, die Ihre Leistungen entsprechend günstig anbieten. Je nach Tarif akzeptieren Versicherte, dass Sie nur zu diesen von der Versicherung vorgegebenen Anwälten gehen müssen. Für diese „Anwaltsbindung“ gewähren die Rechtsschutzversicherer aber deutliche Rabatte bei Ihren Versicherungsbeiträgen. Also gilt es hier den Tarif der bestehenden Rechtsschutzversicherung zu prüfen, ob Versicherte zu jeden Rechtsanwalt gehen dürfen oder zu einem Anwalt der Versicherung.
 

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