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Sollte ein Mietrechtschutz zusätzlich zu einer Rechtsschutzversicherung bestehen?

Gerade im Bekanntenkreis kam es nun zum zweiten Mal zu einem Streit mit dem ehemaligen Vermieter welche leider erst vor Gericht gelöst werden musste. Glücklicherweise zu Gunsten der Bekannten. Diese beiden Erlebnisse haben aber den Wunsch nach einer entsprechenden Absicherung hervorgebracht. Nun besteht jedoch schon eine Rechtsschutzversicherung. Wie sieht das hier mit dem Mietrechtschutz aus? Sollte ein Mietrechtsschutz zusätzlich zu einer Rechtsschutzversicherung bestehen? Oder lohnt sich dies in einem solchen Fall dann doch nicht, weil die Rechtsschutz dieses schon mit absichert?

Antwort

Über denn Sinn einer Mietrechtschutzversicherung lässt sich häufig streiten, zumindest existieren hierzu unterschiedliche Meinungen. Wenn jedoch schon schlechte Erfahrungen im Bekanntenkreis gemacht wurden, ist zumindest der Absicherungswunsch verständlich. In der Regel brauchen Versicherte aber einen Mietrechtsschutz nicht in einer extra Police zu versichern. Die meisten Rechtsschutzversicherungen sind als Module aufgebaut. Versicherte können sich also verschiedene Bereiche auswählen in welchen Sie einen Schutz haben möchten und danach berechnet sich dann der Versicherungsschutz. Typischerweise wählen die meisten Versicherten Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Vertragsrechtsschutz. Handelt es sich um eine solche Police können Versicherte einfach bei Ihrer Versicherung anrufen und eine Erweiterung um einen Mietrechtsschutz bitten. Daraufhin erfolgt eine Neuberechnung des Versicherungsbeitrags und der Beitrag für das neue Modul wird einfach von Konto eingezogen.

 

Sollte die eigene Rechtsschutzversicherung keine Erweiterung um einen Mietrechtschutz anbieten, empfiehlt es sich eventuell die gesamte Police noch mal zu überprüfen. Gegebenenfalls gibt es grundsätzlich bessere Absicherungen weshalb sich ein Wechsel der Rechtsschutzversicherung lohnen kann.
 


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