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Bezahlt die Krankenkasse die Fahrt mit dem Krankenwagen?

Angenommen jemand ist gesetzlich Krankenversichert. Er verletzt sich aus Versehen, aber aus eigener Schuld heraus, wer übernimmt dann die Kosten? Muss der Versicherte selber zahlen? Oder übernimmt das die Krankenkasse? Wenn eine ambulante Versorgung ausreicht und man nicht stationär aufgenommen werden muss, ist dann der Krankenwagen selber zu bezahlen? Wenn jemand anders einen den Krankenwagen ruft, dieser aber eigentlich nicht nötig gewesen wäre, muss er dann für die Kosten aufkommen? Wie ist das geregelt?

Antwort

Ist jemand so verletzt, dass ein Krankenwagen nötig ist, so übernimmt die Kosten dafür die eigene Krankenkasse. Das geschieht auch, wenn man nur ambulant behandelt wird. So beispielsweise bei einem Beinbruch. Ist das Bein so verletzt, dass man aus eigener Kraft das Krankenhaus nicht erreichen kann, so kann man einen Krankenwagen rufen, auch wenn die Behandlung des gebrochenen Beines lediglich ambulant ist.

Es ist auch nicht ausschlaggebend ob man sich selbst verletzt oder zum Beispiel ungewollt in einen Unfall gerät oder ähnliches.

Wenn jemand anderes den Krankenwagen ruft wird auch dieser nicht für die Kosten aufkommen müssen. Das verhält sich genau wie mit dem Rufen der Feuerwehr. Wenn jemand unnötiger Weise die Feuerwehr ruft, weil er Rauch sieht wird nicht er zur Verantwortung gezogen, sondern der Rauchverursacher, wenn es sich dabei um eine fahrlässig große Rauchentwicklung handelt. Diese Rauchentwicklung suggeriert  den anderen, dass es brennt, also muss der Verursacher auch die Kosten für den unnötigen Feuerwehreinsatz zahlen.

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