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Bezahlt eine Reiserücktrittsversicherung auch wenn etwas berufliches dazwischen kommt?

Es ist ja durchaus bekannt, dass die meisten Reiserücktrittsversicherungen nur dann bezahlen, wenn der Versicherungsnehmer krank wird oder ein naher Verwandter stirbt. Doch gibt es auch eine Reiserücktrittsversicherung die beispielsweise bei beruflich bedingten Gründen, die Stornierungsgebühren bezahlt?
 

Antwort

Das Risiko von „aus beruflichen Gründen“ ist nicht näher definiert und würde in einer solchen Formulierung, für die Reiserücktrittsversicherung unkalkulierbar werden. Denn wann fängt denn „aus beruflichen Gründen“ an? Eine solche Formulierung werden Versicherungsnehmer bei keine Reiserücktrittsversicherung finden können. Es gibt aber genau bestimmte Umstände die mit dem Beruf des Versicherungsnehmers zusammenhängen, bei denen eine Reiserücktrittsversicherung bezahlt. Hierzu gehört beispielsweise eine Arbeitslosigkeit, wenn der Versicherungsnehmer gekündigt wird. Manche Versicherungen zahlen auch bei einem Arbeitgeberwechsel und übernehmen die Stornierungskosten, falls sich der Versicherungsnehmer deshalb entscheidet, nicht die versicherte Reise anzutreten.

 

Bei der Auswahl einer Reiserücktrittsversicherung sollten Versicherungsnehmer grundsätzlich eine Versicherung mit guten Leistungen aussuchen. Denn der Markt bietet viele Versicherungen mit wenig Schutz, die zum Teil eher keinen Sinn machen. Manche Reiserücktrittsversicherung bieten hingegen einen recht umfassenden Versicherungsschutz der halt auch zum Beispiel eine mögliche Arbeitslosigkeit mit versichert. Es gibt bei dieser Versicherung also große Unterschiede. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich für Versicherungsnehmer also durchaus.

 

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