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Bezahlt eine spezielle Gastronomie Versicherung wenn ein Gast stürzt und sich verletzt?

Bei einem Besuch in einem Gasthof kam es dazu, dass ein Sturz zu einer schlimmen Verletzung führte, durch welchen auch finanzielle Nachteile entstanden. Wie sieht das hier mit einem möglichen Schadenersatz als Kunde des Hasthofes aus? Bezahlt eine spezielle Gastronomie Versicherung wenn ein Gast stützt und sich verletzt? Oder bleibt ein Gast hier möglicherweise auf seinem Schaden sitzen?

Antwort

In der aktuell geschilderten Situation bleibt der Gast wohl auf seinem möglichen finanziellen Schaden sitzen. Denn nur weil ein Gast den Halt verliert und dann zu Boden stürzt und sich verletzt, beinhaltet keine Haftung für den Besitzer des Gastronomiebetriebs. Erst wenn dem Besitzer eine Verschulden nachgewiesen werden kann, müsste er in einem gewissen Rahmen Schadenersatz leisten. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Gastwirt sein Grundstück nicht ordentlich vom Eis und Schnee befreit und sich deshalb ein Gast durch einen Sturz verletzt. In diesem Fall müsste der Besitzer des Gasthofs tatsächlich Schadenersatz leisten. Hier greift die Betriebshaftpflichtversicherung, insofern das diese auch abgeschlossen wurde (was aber dringend abzuraten ist!).

Eine spezielle Gastronomie Versicherung welche pauschal für einen Sturz eines Gates leistet, besteht nicht.
 

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