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Bezuschusst die Arge die Beiträge für eine Private Haftpflichtversicherung?

Können Hartz 4 Empfänger auch einen Zuschuss von der Arge hoffen, wenn diese eine Private Haftpflichtversicherung besitzen? Oder muss die eigene Haftpflichtversicherung aus dem Regelsatz bezahlt werden?

Antwort

Die Beiträge zu Versicherungen müssen Empfänger von Hartz 4 oder Arbeitslosengeld 2, selbst bezahlen. Das Sozialgesetzbuch sieht keinen Zuschuss für Versicherungen wie die Private Haftpflichtversicherung vor. Folglich zahlt die Arge auch keinen Zuschuss zu der Haftpflicht.

 

Private Haftpflicht unverzichtbar

Auch wenn dies eventuell unmöglich oder besonders schwer erscheint, auf eine Private Haftpflichtversicherung sollte nicht verzichtet werden. Denn diese Versicherung schützt Sie vor einer möglichen Insolvenz. Grundsätzlich haftet jede Person für Schäden, welche Sie gegenüber Dritten verursacht haben. Während vielleicht noch kleine Sachschäden irgendwie bezahlt werden können, sieht dies bei einem Personenschaden schon anders aus. Ein Personenschaden kann beispielsweise eine Forderung von mehreren Tausend bis Zehntausend Euro mit sich bringen. Diese würde dann für einen Hartz 4 Empfänger die Privatinsolvenz bedeuten. Genau für diese Fälle ist die Private Haftpflichtversicherung so wichtig. Werden Schadenersatzforderungen gegen den Versicherungsnehmer gestellt, so leistet die Haftpflichtversicherung.

 

 

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