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Bietet die Gesetzliche Unfallversicherung bei einem kleinen Umweg auch noch Schutz?

Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet ja auch bei einem Unfall welchem einen Arbeitnehmer auf dem Rückweg von seiner Arbeit nach Hause passiert. Nun wird hier nicht der kürzeste Weg genommen, sondern der schnellste Weg. Dadurch ergibt sich ein kleiner Umweg. Wie sieht es nun mit dem Versicherungsschutz aus? Bietet die Gesetzliche Unfallversicherung bei einem kleinen Umweg noch Schutz? Oder wäre dies schon nicht mehr versichert, so dass es eigentlich besser wäre, den „kürzesten“ Weg zu fahren?

Antwort

Die Gesetzliche Unfallversicherung greift nur für einen direkten Hin- und Rückweg von der Arbeitsstelle. In der genannten Situation dürften noch Versicherungsschutz bestehen, da hier der schnellste Weg genommen wird ohne eine Unterbrechung. Aber eben nur mit der Begründung des schnellsten Weges. Halten Arbeitnehmer aber z.B. auf Ihrem Rückweg beim Bäcker an und kaufen sich noch ein paar Brötchen, so entfällt hier der Versicherungsschutz.

 

Möchte Arbeitnehmer auch dann noch einen finanziellen Schutz für einen möglichen Umweg haben, empfiehlt sich der Abschluss einer Privaten Unfallversicherung (sofern eine Private Berufsunfähigkeitversicherung mit einer ausreichend hohen BU Rente besteht). Diese gilt weltweit und rund um die Uhr. Fahren Arbeitnehmer also nach Ihrer Arbeit zum Beispiel noch ins Kino und auf diesem Weg passiert ein schlimmer Unfall, greift die Private Absicherung und leistet im vereinbarten Rahmen. Zu beachten ist hier jedoch der deutliche Leistungsunterschied zwischen der Gesetzlichen und einer Privaten Unfallversicherung.
 

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