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Bleibt das Geld bei der Versicherung wenn Versicherter bei einer Sofortrente früh stirbt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten um ein größeres Kapital in eine monatliche Rentenzahlung umzuwandeln. Eine davon besteht in der Sofortrente. Hier erhalten die Versicherten eine lebenslange Rentenzahlung von der Versicherungsgesellschaft garantiert. Doch was ist mit dem Geld wenn der Versicherte früh stirbt? Bleibt das Geld bei der Versicherung wenn Versicherter bei einer Sofortrente früh stirbt? Oder zahlt die Versicherung das restliche Guthaben wieder aus?

Antwort

Bei einer Sofortrente wandelt die Versicherungsgesellschaft das vorhandene Guthaben in eine monatliche Rentenzahlung um. Dabei sichert die Versicherung ja ein gewisses Risiko ab. Schließlich wird dem Versicherten garantiert, dass die Rentenzahlung lebenslang erfolgt. Dabei ist es egal ob der Versicherte dann noch 5 Jahre, 15 Jahre oder 35 Jahre lebt. Die Sofortrente muss die einmal zugesagt Rente garantiert auszahlen. Solange der Versicherte eben lebt. Lebt ein Versicherter besonders lange, zahlt die Versicherung eventuell sogar drauf. Da das zur Verfügung stehende Kapital nach einigen Jahren aufgebraucht ist. Für das Risiko (das die Versicherung bei langen Leben des Versicherten die zugesicherte Rente zahlen muss, selbst wenn das Guthaben verbraucht ist), erhält die Versicherung das einmal eingezahlte Guthaben. Und dieses Geld bleibt bei der Versicherung, auch wenn der Versicherte 1 Jahr nach Abschluss der Sofortrente stirbt.

 

Rentengarantie vereinbaren - Garantierte Rentenzahlung auch an Hinterbliebene

Es gibt allerdings die Möglichkeit eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Diese beträgt je nach Versicherung zwischen 5 und 20 Jahren. Vereinbaren Versicherte bei Abschluss der Sofortrente die Rentengarantiezeit, so zahlt die Versicherung die monatliche Rente definitiv für diesen Zeitraum. Stirbt der Versicherte innerhalb der Rentengarantiezeit, so erhalten die Hinterbliebenen die monatliche Rente aus der Sofortrente, die die Garantiezeit abläuft.
Wünschen sich also Versicherte, dass die Sofortrente auch an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, müssen Sie eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Allerdings sollten Versicherte bedenken, dass eine Garantiezeit die monatliche Rente deutlich nach unten senkt.
 

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