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Was geschieht wenn der Versicherungsnehmer einer Ausbildungsversicherung stirbt?

Eine Ausbildungsversicherung soll einem Kind ja Kapital zur Verfügung stellen, sobald es erwachsen ist. Was geschieht aber wenn der Versicherungsnehmer einer Ausbildungsversicherung stirbt bevor die Leistung der Versicherung greift? Bleibt das eingezahlte Geld dann einfach in der Versicherung und wird dann zum entsprechenden Zeitpunkt ausgezahlt? Wenn ja, wie verzinst die Ausbildungsversicherung das in ihr enthaltende Kapital?

Antwort

Die Eigenschaft einer Ausbildungsversicherung besteht darin, dass die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Auszahlung zu einem gewissen Zeitpunkt garantiert (bei einer Ausbildungsversicherung das Kind). Dies gilt auch dann wenn der Versicherungsnehmer bzw. der Beitragszahler stirbt. Also wenn der Versicherungsnehmer welcher stirbt auch Beitragszahler ist, so müssen an die Ausbildungsversicherung keine weiteren Beiträge gezahlt werden. Gleichzeitig garantiert die Versicherung die vereinbarte Auszahlung, sobald der Leistungszeitpunkt erreicht ist. Das ist eigentlich auch der Einzige Fall in der eine Ausbildungsversicherung ernsthaft Sinn macht.

Ist der verstorbene Versicherungsnehmer aber nicht der Beitragszahler (jede andere Person kann auch die Beiträge zur Versicherung zahlen z.B. die Großeltern oder Tante/Onkel) so müssen weiterhin Beiträge zur Ausbildungsversicherung bezahlt werden. Es erfolgt lediglich eine Überschreibung der Versicherung auf einen anderen Versicherungsnehmer.
 

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