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Erhält eine Ehefrau bei einem frühen Tod einen Anteil von einer Privaten Rentenversicherung?

Um für den eigenen Ruhestand vorzusorgen scheint eine Private Rentenversicherung eine sinnvolle Lösung zu sein. Immerhin bekommt man bei dieser eine zusätzliche Rente ausgezahlt und schließt so die Lücke sinnvoll. Wie sieht das allerdings mit der Absicherung der eigenen Ehefrau aus? Erhält eine Ehefrau bei einem frühen Tod als Versicherter, einen Anteil von einer Privaten Rentenversicherung? Oder bleibt die Ehefrau dann außen vor und das Geld der Rentenversicherung bekommt die Versicherung? Das wäre ja nicht Sinn der Sache.

Antwort

Ob eine Rentenversicherung auch einen Anteil für einen Ehepartner vorsieht, hängt von den Bedingungen des abgeschlossenen Tarifs ab. So bezahlt eine Private Rentenversicherung nur dann eine Leistung an den Ehepartner wenn eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde. Hier gibt es eine Rentengarantiezeit in welcher die Versicherung zusagt, für die entsprechende Zeit eine Rente garantiert auszuzahlen. Stirbt der Versicherte innerhalb der Rentengarantiezeit, so bekommt sein Ehepartner die Rentenzahlung. Zum Ende der Rentengarantiezeit gibt es aber keine weitere Leistung von der Rentenversicherung. Es kann aber auch eine vollständige Rentenzahlung für einen Hinterbliebenen ausgewählt werden. So können Versicherte eine Auszahlung bis zur vollen Rentenhöhe vereinbaren.

Mit neuen Tarifen lässt sich sogar eine Auszahlung des nicht verbrauchten Versicherungsguthabens vereinbaren.

 

Bedenken sollten Versicherte allerdings immer, dass eine Hinterbliebenenabsicherung automatisch zur Senkung der Rentenzahlung führt. Verzichten Versicherte also auf eine Hinterbliebenenabsicherung, bekommen Sie eine höhere Rentenleistung. Durch einen sinnvollen und umfangreichen Vergleich der unterschiedlichen Tarife und Angebote am Markt, können hier aber deutliche Leistungsunterschiede ermittelt werden. Es lohnt sich also für Interessernten die Angebote zu vergleichen und sich so einen Überblick zu verschaffen.
 

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