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Existiert eine gesonderte Patientenrechtsschutz oder ist das in der normalen versichert?

Es kommt ja durchaus einmal vor, dass auch Ärzten mal ein Fehler unterläuft. Natürlich kann dies schwere Nachteile für den Patienten haben. Was ist aber wenn es wegen einem Kunstfehler zu einem Rechtsstreit kommt? Bezahlt einen solchen Rechtstreit die normale Rechtsschutzversicherung? Oder existiert eine gesonderte Patientenrechtsschutz?

Antwort

Umfasst die normale Rechtsschutzversicherung auch den Bereich Vertragsrechtsschutz, so kommt diese unter Umständen für einen solchen Rechtsstreit auf. Es besteht also keine Patientenrechtsschutzversicherung die nur für Kunstfehler leistet. Allerdings sollten Versicherte bedenken, dass Sie bei einem Rechtsstreit immer vor der gerichtlichen Auseinandersetzung, mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt treten. Manche Rechtsschutzversicherungen sehen nur Leistungen vor, wenn Versicherte einer Mediation zustimmen. Hierbei finden die Patienten und Ärzte meistens eine Lösung (wird zum Teil auch stark von der Ärztekammer unterstützt).

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