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Greift die kostenlose Familienversicherung in der GKV auch noch im Trennungsjahr?

Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet die Möglichkeit, dass ein Ehepartner bei geringfügigen Einkommen beitragsfrei mitversichert werden kann. Dies ist insbesondere dann recht interessant wenn ein Ehepartner selbstständig ist und noch kein besonders hohes Einkommen besitzt. Wie sieht das aber bei einer Scheidung im Trennungsjahr aus? Greift die kostenlose Familienversicherung in der GKV auch noch im Trennungsjahr? Oder muss der bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner in dem Trennungsjahr sich selbst versichern?

Antwort

Auch wenn die Ehe vor dem Ende steht, so bleibt diese ja während des Trennungsjahres noch bestehen. Aus diesem Grund gilt auch in einem Trennungsjahr noch der Schutz von der beitragsfreien Familienversicherung. Erst wenn die Scheidung rechtskräftig wird, muss sich dann derjenige welcher bisher familienversichert war, um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Hier besteht dann die Möglichkeit sich Freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dafür wird allerdings ein Beitrag von etwa 200 Euro im Monat fällig.

Viele Selbstständige (nicht alle!) können sich aber auch für eine Private Krankenversicherung entscheiden. Ob dies aber bei geringen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit so sinnvoll ist, darf durchaus angezweifelt werden.
 

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