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Ist bei einer Rentenversicherung der Einmalbetrag oder die monatliche Rente zu empfehlen?

Die Privaten Rentenversicherungen ermöglichen bei der Auszahlung die Auswahl zwischen einem Einmalbetrag oder eine monatliche Rente. Allerdings was kann für den Versicherten denn die bessere Auswahl sein? Ist bei einer Rentenversicherung der Einmalbeitrag oder die monatliche Rente zu empfehlen? Auf was gilt es bei der einen oder der anderen Variante zu achten?

Antwort

Nicht alle Private Rentenversicherungen sehen automatisch die Auswahl zwischen einem Einmalbetrag und einer monatlichen Rente vor. So können beispielsweise Private Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht insolvenzgeschützt werden. Allerdings können sich viele Versicherte tatsächlich zwischen diesen Varianten entscheiden.

Bei einer Privaten Rentenversicherung die vor 2005 angeschlossen wurde, ist der Einmalbetrag steuerfrei. Jedoch nur wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und 5 Jahre regelmäßig Beiträge eingezahlt wurden. Dies kann sich durchaus empfehlen, wenn Versicherte mit dem Geld zum Beispiel eine Immobilie Finanzieren wollen oder ein Darlehn ablösen möchten. Soll das Geld dann wieder angelegt werden, wird auf den Ertrag die Abgeltungssteuer von 25% erhoben.

 

Entscheiden sich Versicherte für die monatliche Rente, so müssen Sie von der Rente den Ertragsanteil versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter des Versicherten, wann er die monatliche Rentenzahlung erhält. Im Alter von 65 Jahren liegt der Ertraganteil bei 18%. Dieser Prozentsatz der monatliche Rente muss dann mit dem eigenen Steuersatz versteuert werden. Diese Variante kann sich durchaus empfehlen, um die Vorsorgelücke der Gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen und lebenslang eine zusätzliche Rente zu erhalten. Allerdings ist das angesparte Guthaben bei der Rentenumwandlung weg. Hinterbliebene können nur durch eine Rentengarantiezeit mit abgesichert werden. Diese muss dann auch entsprechend hoch ausgewählt werden. 

 

Versicherte sollten sich also durchaus entscheiden, ob Sie den Einmalbetrag nehmen und damit für Ihren Lebensabend vorsorgen(Immobilie, direkte Wiederanlage) oder die Renten wählen und so zum Beispiel die Gesetzliche Rente aufbessern. In der letzten Variante ist das angesparte Guthaben aber für Hinterbliebene nur beschränkt greifbar.
 

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