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Ertragsanteilbesteuerung

Finden Sie eine Darstellung der Ertragsanteilbesteuerung, eine Aufstellung der Höhe der Ertragsanteilbesteuerung und ein Beispiel wie Sie Ihre privaten Renten mit der Ertragsanteilbesteuerung zu versteuern haben.



Auf die Rente aus einer private Rentenversicherung oder von bestimmten Sparprodukten einer Privaten Altersvorsorge welche in der Auszahlungsphase Ihnen eine monatliche Rente bezahlen, muss die Rente mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert werden. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach Ihrem Lebensalter, dass Sie mit Erhalt der privaten Rente erreicht haben und wird in Prozent definiert. Beginnt zum Beispiel die Auszahlungsphase Ihrer Privaten Rentenversicherung mit dem 60. Lebensjahr, besitzen Sie einen Ertragsanteil von 22 Prozent. Sie müssen als auf 22 Prozent (Ertragsanteil) Ihrer privaten Rente, Steuern in Höhe Ihres dann individuellen Steuersatzes zahlen.




Die Ertragsanteilbesteuerung (§22 EStG) in Kürze:

  • Renten aus einer Privaten Rentenversicherung müssen mit dem Ertragsanteil versteuert werden.
  • Der Ertragsanteil richtet sich nach Ihrem Alter, ab dem Sie die private Rente erhalten.
  • Auf den Ertragsanteil (gesetzlich definiert §22 EStG, siehe Tabelle unten) müssen Sie mit Ihrem dann individuellen Steuersatz, steuern zahlen.




Ein Beispiel für die Ertragsanteilbesteuerung:



Sie erhalten mit dem 60. Lebensjahr eine monatliche Rente von 1000 Euro aus einer Privaten Rentenversicherung. Nach der gesetzlichen Vorgabe (siehe Tabelle unten) besitzen Sie einen Ertragsanteil von 22 Prozent. Sie müssen also auf den Ertragsanteil in Höhe von 220 Euro (entspricht 22% von 1000 Euro), mit Ihrem dann gültigen Steuersatz, steuern bezahlen. Hätten Sie nun einen hohen Steuersatz von beispielsweise 30%, zahlen Sie für Ihre 1000 Euro monatliche Rente nur 66 Euro Steuern.






Hier finden Sie eine Übersicht über die Höhe des Ertragsanteils in Bezug auf das Lebensalter. Die Höhe des Ertragsanteils sind vom Gesetz vorgschrieben und werden in §22 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert.

Lebensjahr:     Ertragsanteil:
60 Jahre 22 %
61 Jahre 22 %
62 Jahre 21 %
63 Jahre 20 %
64 Jahre 19 %
65 Jahre 18 %






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