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Ist es sinnvoll bei der Altersvorsorge eine Rentengarantiezeit für die Erben zu vereinbaren?

Eigentlich dient die Private Altersvorsorge um den eignen Lebensabend bezahlen zu können. Allerdings wäre es ja durchaus schön wenn auch die Angehörigen etwas von dem angesparten Geld bekommen würden. Um den Erben etwas geben zu können besteht ja unter Anderem die Möglichkeit einer Rentengarantiezeit – zumindest bei einer Rentenversicherung. Ist es sinnvoll bei der Altersvorsorge eine Rentengarantiezeit für die Erben zu vereinbaren? Oder gibt es bessere Methoden um den Erben noch etwas von der eignen Altersvorsorge abzugeben?

Antwort

Eine Rentengarantiezeit ist eine Möglichkeit wie Hinterbliebene von einer Rentenversicherung Geld erhalten können. Dies lohnt sich insbesondere dann, wenn der Versicherte innerhalb der Rentengarantiezeit stirbt. Genau hier ist eigentlich auch der Fallstrick. So bindet eine Rentengarantiezeit die Versicherung lediglich zur Zahlung der vereinbarten Rente bis zum Ende der Garantiezeit. Danach kann die Rentenzahlung eingestellt werden, sobald der Versicherte stirbt. Danach besteht also kein Schutz mehr für die Hinterbliebenen. Auch das in der Versicherung angesparte Kapital ist dann weg und fällt der Versichertengemeinschaft zu Gute (falls noch nicht verbraucht).

 

Sollen die Hinterbliebenen mehr von der eigene Altersvorsorge bekommen, gibt es einige Tarife die eine Rückzahlung des nicht verwendeten Kapitals ermöglichen. Auch eine Verrentung des restlichen Versicherungsguthabens ist eine Möglichkeit zur Absicherung der Erben.
 

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