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Erhalten auch Erben eine Leistung aus einer Sofortrente?

Wenn zur Rente hin ein größerer Geldbetrag zur Verfügung steht, lässt sich dies mit einer Sofortrente in eine monatliche Rentenzahlung umwandeln. Was passiert aber mit dem Geld wenn der eigentliche Rentenbezieher relativ früh verstirbt? Erhalten auch Erben eine Leistung aus einer Sofortrente? Oder bekommen Hinterbliebene aus einer Sofortrente nichts?

Antwort

Im Grunde wird hier einer der tatsächlichen Nachteile der Sofortrente angesprochen. Denn die Sofortrente sieht nicht pauschal eine Absicherung für die Hinterbliebenen vor, so dass Erben bei einem frühen Tod nichts erhalten. Daher lohnt sich eine Sofortrente auch nur dann, wenn der Rentenbezieher ein langes Leben erwartet.

Aber die neuen Tarife ermöglichen mittlerweile auf unterschiedliche Art und Weise auch die Hinterbliebenen mit abzusichern. Zum einen können Versicherte eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Die Versicherung verpflichtet sich dann für diese Zeit auf jeden Fall die entsprechende Rente zu zahlen. Stirbt der eigentliche Versicherte noch in dieser Rentengarantiezeit, so bekommen die Hinterbliebenen (i.d.R. der Ehepartner) die verbleibende Rentenzahlung. Allerdings reduziert die Rentengarantiezeit die monatliche Rentenzahlung.

Neben der Rentengarantiezeit können in manchen Tarifen einer Sofortrente auch eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Stirbt der Hauptversicherte, so erhält der Hinterbliebene bis zu seinem Tod eine Rentenzahlung. Aber auch die Hinterbliebenenrente kostet natürlich Geld - und zwar in Form einer geringeren monatlichen Rentenzahlung.  
 

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