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Empfiehlt es sich bei einer Unfallversicherung eine Unfallrente zu vereinbaren?

Eine Unfallversicherung leistet im Fall einer Invalidität eine einmalige Summe. Manche Unfallversicherungen sollen aber auch eine Unfallrente bezahlen. Empfiehlt es sich bei einer Unfallversicherung eine Unfallrente zu vereinbaren? Oder macht dies eher keinen Sinn weil die mögliche finanzielle Situation durch die Einmalzahlung abgegolten ist?

Antwort

Viele Tarife der Unfallversicherung sehen eine Unfallrente vor. Diese zahlt die Versicherung meistens ab einem Invaliditätsgrad von 50% aus. Je nach Vereinbarung umfasst die Unfallrente meistens zwischen 500 und 1.500 Euro. Ob es Sinn macht eine Unfallrente zu vereinbaren müssen Versicherte allerdings selbst wissen. Grundsätzlich dient das Geld aus einer Privaten Unfallversicherung mögliche zusätzliche Kosten welche durch eine Invalidität entstehen, zum Beispiel ein Haus- oder Wohnungsumbau oder ein neues Auto, zu bezahlen. Die Kosten für das weitere Leben sollten entweder durch die weitere Arbeit bezahlt oder abgesichert werden. Viele Versicherte können nach einem Unfall mit 50% Invalidität nicht mehr Ihre Arbeit nachgehen und müssen dann ohne entsprechendes Einkommen leben. Hier würde eine Unfallrente durchaus helfen.

 

Versicherte sollten sich aber eher überlegen ob Sie nicht auf eine Unfallversicherung mit Unfallrente verzichten und stattdessen eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Bei der BU Versicherung ist es grundsätzlich egal aus welchem Grund der Versicherte nicht mehr seiner versicherten Tätigkeit nachgehen kann. Besteht eine Berufsunfähigkeit zu 50%, zahlt einer Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte BU Rente. Die Unfallversicherung leistet nur und ausschließlich nach einem Unfall. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel auch bei schleichenden Erkrankungen oder psychischen Leiden. Daher empfiehlt es sich eher eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer ausreichend hohen BU-Rente (optimal das Nettogehalt) zu versichern.
 

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