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Können Versicherungsbeiträge von der Steuer abgesetzt werden?

Viele Personen besitzen eine Reihe von Versicherungen und zahlen nicht selten, mehrere Hundert Euro jeden Monat an Versicherungsprämie. Dabei sind einige Versicherungen ja durchaus sinnvoll und beinhalten einen wichtigen Schutz, so zum Beispiel die Haftpflicht oder Altersvorsorge. Können die Versicherungsbeiträge zu solchen Versicherung nicht von der Steuer abgesetzt werden?

Antwort

Viele Versicherungen erfüllen einen absolut notwendigen Schutz. Beispielsweise sorgt die Private Haftpflichtversicherung dafür, dass Schäden gegenüber Dritten bezahlt werden. Mit der Privaten Altersvorsorge sparen die Bürger privat Geld an und entlasten so die Sozialversicherungssysteme. Daher lassen sich tatsächlich eine Reihe von Versicherungen bei der Steuer gegen zurechnen. Hier haben Steuerpflichtige die Möglichkeit einige Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendung abzusetzen.

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zu:

  • Private Rentenversicherungen (Riester Rente)
  • Basisversorgungen wie die Gesetzliche Rentenversicherung oder Basisrente
  • Private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Risikolebensversicherung die nur den Todesfall absichern
  • Lebensversicherung

 

Versicherungsbeiträge können als Vorsorgeaufwendung nicht unbegrenzt abgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat die Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2010 auf 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Personen die Ihre Beiträge zur Krankenversicherung vollständig selbst bezahlen (z.B. Selbstständige).

 

 

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