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Kündigt eine Private Haftpflicht bei 3 regulierten Schäden im Jahr automatisch den Versicherten?

Auch wenn es immer einen gewissen Beigeschmack besitzt, kann es ja durchaus mal vorkommen, dass 3 Schäden in einem Jahr über die Private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Doch bei so vielen Schäden kann die Versicherung ja Ihren Versicherten kündigen. Das führt ja insbesondere für den neuen Versicherungsschutz zu großen Problemen, richtig? Kündigt aber eine Private Haftpflichtversicherung automatisch nach 3 regulierten Schäden im Jahr Ihren Versicherten? Was kann man denn dann machen? Besteht irgendwie eine Pflicht für die Versicherungen jemanden eine Haftpflichtversicherung zu gewähren?

Antwort

Eine Versicherung besitzt nach jeder Schadenregulierung die Möglichkeit den Vertrag zu beenden und den Versicherten zu kündigen. Kommt es zu mehreren Schäden kann es in der Tat zu einer Kündigung durch die Versicherung kommen. Dabei gilt die Grenze von 3 Schäden im Jahr für eine Private Haftpflichtversicherung als Kündigungsgrund. Auch stimmt es, dass es besonders schwierig wird, eine neue Haftpflicht zu bekommen wenn der alte Versicherer den Versicherten gekündigt hat. Es kann allerdings nicht behauptet werden, dass eine Private Haftpflichtversicherung Ihren Versicherten automatisch nach dem 3 regulierten Schaden im Jahr, sofort kündigt.

 

Hier kommt es zum einen ein wenig auf die Versicherung und den Tarif an. Haben sich Versicherte für einen hochwertigen Tarif bei einer soliden Versicherung entschieden, müssen Sie nicht unbedingt mit einer Kündigung rechnen. Eher bieten die Versicherer eine erhöhte Selbstbeteiligung an. Auch sollten sich Versicherte eigenverantwortlich bewusst sein, dass kleinere Schäden vielleicht noch selbst bezahlt werden können. Wenn Sie eventuell mal eine Rechnung über 300 Euro (o.ä.) übernehmen, erhalten Sie sich immerhin Ihren sehr, sehr wertvollen und fast schon unverzichtbaren Versicherungsschutz.

 

Sollte es dennoch zu einer Kündigung durch die Private Haftpflichtversicherung kommen, müssen Versicherte nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Es besteht zwar kein Kontrahierungszwang weil es keine Pflicht für die Versicherung gibt (obwohl diese überaus sinnvoll wäre), dennoch können Versicherte eine guten Haftpflichtschutz erhalten (trotz Kündigung Ihres alten Versicherers). Hier müssen sich Interessenten allerdings eher an große Versicherungen wenden, die nicht unbedingt den billigsten oder günstigsten Tarif anbieten.
 

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