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Kann die Leistung eines Riester Vertrags auch mit variablen Renten erbracht werden?

Eine Altersvorsorge sollte möglichst flexibel sein. Bei einer Privaten Rentenversicherung gibt es auch entsprechend flexible Produkte. Wie genau sieht das aber bei der Riester Rente aus? Die hat doch sehr strikte Vorgaben. Kann die Leistung aus einem Riester Vertrag mit variablen Renten ausgezahlt werden? Oder sind gesonderte Auszahlungen möglich?

Antwort

Ein Riester Renten Vertrag unterliegt einigen Vorgaben, die der Gesetzgeber genau definiert hat. Damit die Riester Rente zulagenunschädlich verwendet wird, sind im Grunde keine flexiblen Rentenauszahlungen vorgesehen. Das mit einer Riester Rente angesparte Kapital, muss in eine monatliche Rente umgewandelt werden. Allerdings haben die Riester Sparer die Möglichkeit, zum Anfang der Leistungsphase, eine einmalige Kapitalentnahme von bis zu 30% des angesparten Guthabens zu entnehmen. Weitere einmalige Entnahmen aus dem Riester Renten Guthaben sind nicht möglich.


Die Riester Rente kann leider im Bezug der Flexibilität nicht unbedingt überzeugen. Aber die Riester Rente ist auch grundsätzlich dafür gedacht, die Vorsorgelücke der Gesetzlichen Rente aufzufangen. Daher sollte das Guthaben auch für eine feste monatliche Rente umgewandelt werden. Zu viel Flexibilität ist zum Schließen der Vorsorgelücke nicht sinnvoll.

 

 

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