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Kostet die Änderung eines Leistungsberechtigten einer Lebensversicherung Gebühren?

Bei einer Lebensversicherung kann der Versicherte aussuchen welche Person im Todesfall das Geld aus der Versicherung erhalten soll. Es kann natürlich auch mal dazu kommen, dass der Versicherte die empfangsberechtigte Person ändern möchte. Kostet die Änderung eines Leistungsberechtigten einer Lebensversicherung Gebühren? Wenn ja wie berechnet die Lebensversicherung solche Gebühren?

Antwort

Wurde bei Abschluss der Versicherung keine unwiderrufliche bezugsberechtigte Person gewählt, so kann diese jederzeit von dem Versicherungsnehmer geändert werden. Eine Änderung eines Leistungsberechtigten einer Lebensversicherung kostet keine Gebühren, zumindest bei den meisten Gesellschaften. Nur unseriöse Versicherungen verlangen für eine solche Änderung zusätzliche Gebühren. Sollte man sich als Versicherungsnehmer nicht sicher sein, empfiehlt es sich in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.

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