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Leistet eine Private Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch für einen Dienstwagen?

Wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt und der Arbeitnehmer eine Private Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besitzt. Wie sieht das dann in einem entsprechenden Leistungsfall aus? Zahlt eine privat abgeschlossene Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch bei einem Streitfall der sich durch die Fahrt mit einem Dienstwagen ergibt?

Antwort

Eine Verkehrs- Rechtsschutzversicherung versichert in der Regel die Person als Fahrer und der Versicherungsschutz gilt nicht für das Fahrzeug. Also gilt der Versicherungsschutz einer Privaten Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auch für Fahrten mit einem Dienstwagen. Es muss folglich kein gesonderter Versicherungsschutz abgeschlossen werden.


Es gibt aber auch Verkehrs- Rechtsschutzversicherungen die speziell auf das Führen eines Fahrzeugs abgestimmt sind. Hier schließen die Versicherungsnehmer einen Tarif ab welcher nur dann Versicherungsschutz bieten wenn das Fahrzeug auf den Versicherungsnehmer oder seinen Ehepartner zugelassen ist. Dies ist natürlich bei einem Dienstwagen nicht der Fall. Bei einer solchen Rechtsschutzversicherung, würde kein weiterer Versicherungsschutz bestehen. Es müsste eine neue Verkehrs Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die sich nicht ausschließlich auf ein Fahrzeug beschränkt.

 

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