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Leistet eine Rechtsschutzversicherung bei Verstößen gegen das Urheberrecht?

In den letzten Tagen haben die Medien wieder verstärkt darüber berichtet, dass Anwälte Nutzer von Streaming Diensten abmahnen. Nun verwenden ja insbesondere Jugendliche solche Dienste im Internet sehr gerne. Was ist wenn eine Familie wegen eines angeblichen Verstoßes abgemahnt wird (z.B. weil das eigene Kind etwas gestreamt oder runtergeladen hat)? Leistet eine Rechtsschutzversicherung bei Verstößen gegen das Urheberrecht? Oder muss eine solche Leistung gesondert versichert werden?

Antwort

Ob eine bestehende Rechtsschutzversicherung bei einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht hilft, hängt von dem abgeschlossenen Tarif ab. Mittlerweile bieten einige Versicherer solche Bausteine mit an. Teilweise wird eine solche Internet Rechtsschutzversicherung sogar als eigenständige Versicherungspolice angeboten. Hat dann ein Familienmitglied im Internet z.B. illegal ein Video oder Musiktitel runtergeladen und wird der Anschlussbesitzer abgemahnt, hilft die Rechtsschutzversicherung weiter. In solchen Fällen vermittelt die Versicherung dann spezialisierte Anwälte welche auf die Abmahnung professionell reagieren und Versicherten zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben.

 

Weitere Leistungen der Internet Rechtsschutzversicherung

Computer UrheberrechtsverletzungTeilweise übernehmen manche Internet Rechtsschutzversicherungen auch noch weitere Kosten die mit der Verwendung des Internets entstehen können. Klaut z.B. eine fremde Person die Identität des Versicherten und kauft dann fleißig im Netz ein oder schädigt den eigenen Ruf, kann eine solche Rechtsschutzversicherung weiterhelfen. Auch bei Problemen welche Privatpersonen beim Einkauf in einem Onlineshop haben können, hilft eine entsprechende Internet Rechtsschutzversicherung weiter – folglich bei vielen typischen Risiken die mit dem Internet zusammenhängen.

 

Ob sich eine solche Internet Rechtsschutzversicherung empfiehlt, sollten Interessenten am besten mit einem unabhängigen Berater abklären. Dieser kann schauen ob sich eine Absicherung gegen Urheberrechtsverletzungen in einen bestehenden Vertrag optional mit absichern lassen, ob eventuell eine zusätzliche Police notwendig ist oder ob der gewünschte Schutz überhaupt sinnvoll ist.

 

 

 

Bild © panthermedia.net / Oleksiy Mark

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