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Leistet eine Rechtsschutzversicherung direkt nach Abschluss der Versicherung?

Viele Menschen verzichten immer noch auf eine Rechtsschutzversicherung mit dem Hintergedanken, dass man diese doch nicht braucht. Aber in manchen Situationen könnte eine Rechtsschutzversicherung doch ganz hilfreich sein. Wie sieht es aber aus, wenn schon ein Rechtsstreit vorprogrammiert ist? Leistet eine Rechtsschutzversicherung direkt nach Abschluss der Versicherung und übernimmt mögliche Rechtskosten?

Antwort

Bei einer Rechtsschutzversicherung existiert eine so genannte Wartezeit. Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum direkt nach Vertragsabschluss, in dem die Versicherung leistungsfrei bleibt. Mit anderen Worten auf Grund der Wartezeit bezahlt die Rechtsschutzversicherung direkt nach Abschluss der Versicherung nicht. Die Wartezeit bei dieser Versicherung liegt bei 3 Monate. Zudem sind eventuell Rechtsstreitigkeiten deren Ursprung vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegt, automatisch nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Diese Wartezeit ist vom Grundsatz eher auch ganz sinnvoll, denn sonst könnten Neukunden die Versichertengemeinschaft ausnutzen und anderen Versicherten schaden. Würde die Rechtsschutz direkt nach Abschluss leisten, würden wohl einige Versicherten nur für einen bevorstehenden Rechtsstreit die Versicherung abschließen und sich den Streit von dieser bezahlen lassen. Das würde aber dazu führen, dass die Versicherung Ihren Beitrag sehr stark steigen lassen müsste, um die anfallenden kosten zu decken. Alle anderen Versicherten wären dadurch geschädigt.
 

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